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Leben | Dienstag, 20. Januar 2004
 
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Mit dem Wattestäbchen



Ein Kuckuckskind?

Vaterschaft ist heutzutage einfacher nachzuweisen

Auch in der Ostschweiz steigt die Nachfrage nach Vaterschaftstests. Immer mehr Männer - und auch Frauen wollen sich Gewissheit verschaffen. Nicht zuletzt im Interesse des Kindes, das ein Recht hat zu wissen, wer sein Vater ist.

Schon seit jeher sind Gerüchte umhergeschwirrt über Kinder, die nicht von ihren angeblichen Vätern und Ehemännern ihrer Mütter gezeugt worden seien. Noch heute ziehen mehrere Thurgauer in Betracht, Nachkommen von Napoleon III zu sein. Dieser war der Sohn von Louis Bonaparte und Hortense, die auf Arenenberg lebten. Man munkelt, dass Napoleon III den schönen Mädchen der Gegend sehr zugetan war. Neuerdings gibt es - allerdings umstrittene - Statistiken, die besagen, dass in unseren Breiten-graden jedes zehnte Kind nicht von dem Mann stammt, der als sein Vater gilt. Aber heute ist alles viel transparenter. Es ist bekannt, dass durch einen Gentest die Vaterschaft festgestellt werden kann. Sie ist also nicht mehr a priori unsicher (der Jahrtausende alte lateinische Ausdruck «Pater incertus est» hat somit ausgedient).

Der biologische Vater

Im Labor wird aus Speichelproben von Vater, Mutter und Kind die Erbsubstanz DNA isoliert, in der Genorte mit verschiedenen Ausprägungen, so genannten Allelen, vorkommen. Ein Allel wird von der Mutter vererbt, das andere vom Vater. Dies bedeutet, dass von den zwei Allelen des Kindes eines von der Mutter und eines vom Vater stammen muss. Stimmen bei einem Vaterschaftstest die untersuchten Allelen des Kindes mit den Allelen von Vater und Mutter überein, dann ist die biologische Vaterschaft festgestellt. Wenn das Kind Allele besitzt, die weder dem Vater, noch der Mutter zugeordnet werden können, dann kann die biologische Vaterschaft zu hundert Prozent ausgeschlossen werden.

Speicheltest für daheim

Die Biologin Joëlle Apter ist die technische Leiterin von Gentest.ch in Zürich, das als erstes Unternehmen in der Schweiz über das Internet Beratung und Analysen im Bereich der gerichtsmedizinischen Genetik anbietet. Verkaufsschlager sind eindeutig die verschiedenen Vaterschafts- und Verwandtschaftstests, die wie die Tests der rechtsmedizinischen Institute gerichtlich verwertet werden können, wenn die Probeentnahmen durch einen Arzt bezeugt sind. Mehr als die Hälfte der Kunden wählen die ärztliche Mitwirkung. Die Übrigen verzichten darauf, ihnen genügt die Gewissheit an sich. Anfang Jahr ist Gentest.ch an die Öffentlichkeit getreten und hat neben positiven natürlich auch negative Reaktionen ausgelöst. Es wurde der Firma zum Beispiel vorgeworfen, als Privatunternehmen nicht auf dem Niveau der universitären rechtsmedizinischen Institute zu sein, zumal der Preis für einen Vaterschaftstest bei Gentest.ch mit 1130 Franken etwa um die Hälfte günstiger ist. Auch der Ablauf der Untersuchung wurde kritisiert, da die Kunden nicht persönlich zur Entnahme der Speichelproben bei Gentest.ch erscheinen müssen. Sie erhalten per Post ein Set mit allem Nötigen wie Mundschleimhaut-Abstrichbürsten, Analysevereinbarung und so weiter zugeschickt und können sich die Proben dann zu Hause selbst abnehmen. Im Westschweizer Fernsehen sprach ein Moderator von «Génétique do it yourself». Die Kritik habe sie angespornt, sagt Joëlle Apter. «Unser Datenschutzkonzept zum Beispiel ist minuziös erarbeitet worden.»

Ethisch vertretbar?

Man kann sich fragen, ob ein negativer Vaterschaftstest für ein Kind, das sich auf seinen vermeintlichen Vater eingestellt hat, ethisch vertretbar ist. Wird ihm durch die Wahrheit nicht eine ganze Welt zerstört? Joëlle Apter sagt: «In den meisten Fällen sind die Kinder noch nicht ein Jahr alt. Wir haben viele Anfragen von Männern, die nach einem kurzen Abenteuer plötzlich mit einer eventuellen Vaterschaft konfrontiert sind. Um eine unter Umständen kostspielige Vaterschaftsklage zu umgehen, einigen sie sich mit der Mutter des Kindes, den Test bei uns durchführen zu lassen. Ist er positiv, anerkennen sie die Vaterschaft. Der Gang vor das Gericht wäre aussichtslos.» Umgekehrt werden Vaterschaftstests bei Gentest.ch zu vierzig Prozent von Frauen in Auftrag gegeben. Weshalb? Wenn Frauen im fraglichen Zeitraum mit mehreren Männern Geschlechtsverkehr hatten, können sie nicht mit Sicherheit sagen, wer der Vater ihres Kindes ist. Das Kind aber hat ihrer Ansicht nach das Recht zu wissen, wer sein Vater ist.

Zähne putzen ungünstig

«Uns hat uns überrascht, wie viele Erwachsene sich bei uns melden, die einen Vaterschaftstest nicht etwa mit ihren Kindern, sondern mit ihren Eltern durchführen möchten», sagt Apter. Als einmal eine 40-jährige Frau Speichelproben von sich und ihrem 75-jährigen Vater einschickte, waren sie unbrauchbar, weil sich die Frau - entgegen der Gebrauchsanweisung - unmittelbar vor der Probeentnahme die Zähne geputzt hatte. Sie wurde gebeten, nochmals Speichelproben einzuschicken und darauf aufmerksam gemacht, dass sie auf das Ergebnis nun etwas länger warten müsse. «Ich habe nun schon dreissig Jahre gewartet, auf die paar Tage kommt es mir nicht mehr an», antwortete sie.

Erbe für echten Sohn

Auch Bruderschaftstests (Y-Chromosom-Test) werden immer wieder verlangt. So auch im Falle eines inzwischen verstorbenen Mannes, der von zwei Söhnen nur den einen anerkannt und aufgezogen hat. Der andere wuchs in einem Heim auf. Dieser möchte nun wissen, ob er der ganze und nicht nur der halbe Bruder des anerkannten Sohnes, also der echte Sohn des Verstorbenen ist. Wenn ja, wird er zu seinem ihm zustehenden Erbe kommen. Joëlle Apter fasst ihre Erkenntnisse wie folgt zusammen: «Unsere Tests werden von Menschen aus allen Bevölkerungsschichten verlangt. Im Moment verzeichnen wir eine zunehmende Nachfrage in der Ostschweiz, in der welschen Schweiz und in der Region Zürich.»   Marianne von Arx

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