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Mit dem Wattestäbchen
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Ein Kuckuckskind?
Vaterschaft ist heutzutage einfacher
nachzuweisen
Auch in der Ostschweiz steigt die Nachfrage
nach Vaterschaftstests. Immer mehr Männer - und auch Frauen wollen sich
Gewissheit verschaffen. Nicht zuletzt im Interesse des Kindes, das ein
Recht hat zu wissen, wer sein Vater ist.
Schon seit jeher sind Gerüchte
umhergeschwirrt über Kinder, die nicht von ihren angeblichen Vätern und
Ehemännern ihrer Mütter gezeugt worden seien. Noch heute ziehen mehrere
Thurgauer in Betracht, Nachkommen von Napoleon III zu sein. Dieser war der
Sohn von Louis Bonaparte und Hortense, die auf Arenenberg lebten. Man
munkelt, dass Napoleon III den schönen Mädchen der Gegend sehr zugetan
war. Neuerdings gibt es - allerdings umstrittene - Statistiken, die
besagen, dass in unseren Breiten-graden jedes zehnte Kind nicht von dem
Mann stammt, der als sein Vater gilt. Aber heute ist alles viel
transparenter. Es ist bekannt, dass durch einen Gentest die Vaterschaft
festgestellt werden kann. Sie ist also nicht mehr a priori unsicher (der
Jahrtausende alte lateinische Ausdruck «Pater incertus est» hat somit
ausgedient).
Der biologische Vater
Im Labor wird aus Speichelproben von Vater,
Mutter und Kind die Erbsubstanz DNA isoliert, in der Genorte mit
verschiedenen Ausprägungen, so genannten Allelen, vorkommen. Ein Allel
wird von der Mutter vererbt, das andere vom Vater. Dies bedeutet, dass von
den zwei Allelen des Kindes eines von der Mutter und eines vom Vater
stammen muss. Stimmen bei einem Vaterschaftstest die untersuchten Allelen
des Kindes mit den Allelen von Vater und Mutter überein, dann ist die
biologische Vaterschaft festgestellt. Wenn das Kind Allele besitzt, die
weder dem Vater, noch der Mutter zugeordnet werden können, dann kann die
biologische Vaterschaft zu hundert Prozent ausgeschlossen werden.
Speicheltest für daheim
Die Biologin Joëlle Apter ist die technische
Leiterin von Gentest.ch in Zürich, das als
erstes Unternehmen in der Schweiz über das Internet Beratung und Analysen
im Bereich der gerichtsmedizinischen Genetik anbietet. Verkaufsschlager
sind eindeutig die verschiedenen Vaterschafts- und Verwandtschaftstests,
die wie die Tests der rechtsmedizinischen Institute gerichtlich verwertet
werden können, wenn die Probeentnahmen durch einen Arzt bezeugt sind. Mehr
als die Hälfte der Kunden wählen die ärztliche Mitwirkung. Die Übrigen
verzichten darauf, ihnen genügt die Gewissheit an sich. Anfang Jahr ist
Gentest.ch an die Öffentlichkeit getreten und
hat neben positiven natürlich auch negative Reaktionen ausgelöst. Es wurde
der Firma zum Beispiel vorgeworfen, als Privatunternehmen nicht auf dem
Niveau der universitären rechtsmedizinischen Institute zu sein, zumal der
Preis für einen Vaterschaftstest bei Gentest.ch
mit 1130 Franken etwa um die Hälfte günstiger ist. Auch der Ablauf der
Untersuchung wurde kritisiert, da die Kunden nicht persönlich zur Entnahme
der Speichelproben bei Gentest.ch erscheinen
müssen. Sie erhalten per Post ein Set mit allem Nötigen wie
Mundschleimhaut-Abstrichbürsten, Analysevereinbarung und so weiter
zugeschickt und können sich die Proben dann zu Hause selbst abnehmen. Im
Westschweizer Fernsehen sprach ein Moderator von «Génétique do it
yourself». Die Kritik habe sie angespornt, sagt Joëlle Apter. «Unser
Datenschutzkonzept zum Beispiel ist minuziös erarbeitet worden.»
Ethisch vertretbar?
Man kann sich fragen, ob ein negativer
Vaterschaftstest für ein Kind, das sich auf seinen vermeintlichen Vater
eingestellt hat, ethisch vertretbar ist. Wird ihm durch die Wahrheit nicht
eine ganze Welt zerstört? Joëlle Apter sagt: «In den meisten Fällen sind
die Kinder noch nicht ein Jahr alt. Wir haben viele Anfragen von Männern,
die nach einem kurzen Abenteuer plötzlich mit einer eventuellen
Vaterschaft konfrontiert sind. Um eine unter Umständen kostspielige
Vaterschaftsklage zu umgehen, einigen sie sich mit der Mutter des Kindes,
den Test bei uns durchführen zu lassen. Ist er positiv, anerkennen sie die
Vaterschaft. Der Gang vor das Gericht wäre aussichtslos.» Umgekehrt werden
Vaterschaftstests bei Gentest.ch zu vierzig
Prozent von Frauen in Auftrag gegeben. Weshalb? Wenn Frauen im fraglichen
Zeitraum mit mehreren Männern Geschlechtsverkehr hatten, können sie nicht
mit Sicherheit sagen, wer der Vater ihres Kindes ist. Das Kind aber hat
ihrer Ansicht nach das Recht zu wissen, wer sein Vater ist.
Zähne putzen ungünstig
«Uns hat uns überrascht, wie viele Erwachsene
sich bei uns melden, die einen Vaterschaftstest nicht etwa mit ihren
Kindern, sondern mit ihren Eltern durchführen möchten», sagt Apter. Als
einmal eine 40-jährige Frau Speichelproben von sich und ihrem 75-jährigen
Vater einschickte, waren sie unbrauchbar, weil sich die Frau - entgegen
der Gebrauchsanweisung - unmittelbar vor der Probeentnahme die Zähne
geputzt hatte. Sie wurde gebeten, nochmals Speichelproben einzuschicken
und darauf aufmerksam gemacht, dass sie auf das Ergebnis nun etwas länger
warten müsse. «Ich habe nun schon dreissig Jahre gewartet, auf die paar
Tage kommt es mir nicht mehr an», antwortete sie.
Erbe für echten Sohn
Auch Bruderschaftstests (Y-Chromosom-Test)
werden immer wieder verlangt. So auch im Falle eines inzwischen
verstorbenen Mannes, der von zwei Söhnen nur den einen anerkannt und
aufgezogen hat. Der andere wuchs in einem Heim auf. Dieser möchte nun
wissen, ob er der ganze und nicht nur der halbe Bruder des anerkannten
Sohnes, also der echte Sohn des Verstorbenen ist. Wenn ja, wird er zu
seinem ihm zustehenden Erbe kommen. Joëlle Apter fasst ihre Erkenntnisse
wie folgt zusammen: «Unsere Tests werden von Menschen aus allen
Bevölkerungsschichten verlangt. Im Moment verzeichnen wir eine zunehmende
Nachfrage in der Ostschweiz, in der welschen Schweiz und in der Region
Zürich.» Marianne von Arx
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